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1. Wie kann ich mich für eine Fortbildung/Ausbildung anmelden?
Eine Anmeldung zur unseren Lehrgängen ist nur online möglich. Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage skilehrerverband.de in der Rubrik “Ausbildung“/”Fortbildung”. Anschließend können Sie im Untermenü Ihre Disziplin, die gewünschte Aus-/Fortbildung und den passenden Termin auswählen.

2. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Ausbildung zum Schneesportlehrer Level 1 erfüllen?
Um mit der Level 1 Ausbildung Teil 2 zu beginnen, benötigen Sie zunächst die Ausbildung Skilehrer Level 1 Teil 1 oder Sie wollen einen Erlass für Ausbildung Teil 1 beantragen. Diesem Erlass wird stattgegeben, wenn Sie 50 Std. Praktikum in einer DSLV Profi-Ski-/Snowboardschule absolviert haben. Sollten Sie ein Praktikum absolvieren wollen, finden Sie die nächste Profi-Ski-/Snowboardschule in Ihrer Nähe in der Rubrik „Profi-Skischule“ über unsere Homepage. Nehmen Sie dann bitte direkt mit der Schule Kontakt auf. Nach erfolgreiche absolviertem Praktikum stellt Ihnen der Skischulleiter einen Nachweis aus. Benutzen Sie hierzu nur das Formular auf unserer Homepage (LINK zum Formular) Ein besonderes Angebot richtet sich an alle Praktikumsabsolventen: Wir empfehlen zur optimalen Vorbereitung die Teilnahme am Praktikum UND an der Ausbildung Teil 1. Wir möchten Ihnen daher die Ausbildung Teil 1 zu vergünstigten Konditionen anbieten und gewähren Praktikumsabsolventen, welche freiwillig an der Ausbildung Teil 1 teilnehmen einen Rabatt von 100€ auf die Lehrgangsgebühr. Das theoretische Wissen muss durch die erfolgreiche Absolvierung der DSLV Online-Theorieprüfung nachgewiesen werden.
Die Level 1 Ausbildung Teil 2 kann erst nach Vorlage eines Erste-Hilfe-Nachweises begonnen werden. Dieser muss mindestens 9UE umfassen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Außerdem benötigen wir ein Passbild oder ein Foto auf dem Sie gut zu erkennen sind, denn Sie werden automatisch nach erfolgreicher Level 1-Prüfung für ein Jahr kostenloses Mitglied im DSLV. Den Nachweis über diesen Kurs und das Foto reichen Sie uns am besten per Mail an lehrgang@skilehrerverband.de ein.

3. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Ausbildung zum Schneesportlehrer Level 2 erfüllen und wie reiche ich diese ein?
Um mit der Level 2 Ausbildung anfangen zu können, müssen Sie zunächst die Level 1 Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Das 16. Lebensjahr muss zum Antritt der Prüfung vollendet sein. Das theoretische Wissen muss durch die erfolgreiche Absolvierung der DSLV Online-Theorieprüfung nachgewiesen werden.
Außerdem muss vor Beginn der Ausbildung Teil 2 Level 2 ein 48-stündiges Praktikum nach dem Level 1 absolviert worden sein. Ihre Nachweise können Sie uns an lehrgang@skilehrerverband.de schicken.

4. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die Ausbildung zum Schneesportlehrer Level 3 erfüllen und wie reiche ich diese ein?
Zum Antritt der Level 3 Prüfung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

-Erfolgreiche Level 2 Prüfung
– Vollendetes 18.Lebensjahr
– Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9UE, der nicht älter als 2 Jahre sein darf. (Sollte der aktuelle Nachweis im Rahmen der Level 1 oder 2 Prüfung bereits beim DSLV vorliegen, benötigen wir keinen Nachweis.)
– Dem DSLV muss ein erweitertes amtliches Führungszeugnis vorliegen. Dieses muss von Ihnen persönlich bei der örtlichen Meldebehörde angefordert werden und darf bei Prüfungsantritt nicht älter als 3 Monate sein. Der Antrag kann nur mit Hilfe des entsprechenden Anforderungsdokumentes durchgeführt werden. Dieses finden Sie auf unserer Homepage (LINK zum Antrag)
– Um an der Level 3 Prüfung teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie außerdem 152 Praktikumsstunden. Diese müssen zwischen bestandener Level 2 Prüfung und der Teilnahme an der Level 3 Prüfung absolviert worden sein. Den Nachweis über dieses Praktikum stellt Ihnen Ihr Skischulleiter aus. Benutzen Sie hierzu nur das Formular auf unserer Homepage (LINK zum Formular)
– Zuletzt muss dem DSLV ein Attest über Ihre Sporttauglichkeit vorgelegt werden. Dieses muss Ihnen ein Arzt ausstellen. Als Leitfaden dient hier eine Vorlage des DSLV. Sie finden diese Vorlage ebenfalls auf unserer Homepage (LINK zur Vorlage)

5. Bekomme ich eine Bestätigung über die Buchung einer Ausbildung/Fortbildung?
Natürlich. Hier gibt es zwei wichtige Schritte:

a. Die Anmeldebestätigung:
Sie erhalten direkt nach erfolgreicher Buchung über die Homepage die Meldung „ANMELDUNG GESENDET“. Zeitgleich erhalten Sie innerhalb von 60 Minuten eine E-Mail mit dem Betreff „DSLV | Anmeldebestätigung…“. Diese beiden Punkte attestieren eine erfolgreiche Übermittlung Ihrer Anmeldung. Sollten die genannten Meldungen nicht erscheinen, war die Anmeldung NICHT erfolgreich. Bitte versuchen Sie in diesem Fall eine erneute Anmeldung. Es kann durchaus vorkommen, dass Ihr verwendeter Webbrowser nicht mit der Anmeldung kompatibel ist. Versuchen Sie in diesem Fall eine Anmeldung über einen anderen Browser oder einen anderen PC.

b. Die Reservierungsbestätigung
Nachdem die Anmeldung erfolgreich übermittelt wurde, muss diese vom DSLV bearbeitet werden. Im Zuge dieser Bearbeitung werden Kontodaten validiert, Mitgliederdaten verifiziert und vor allem auch Zulassungsvoraussetzungen überprüft. Im Anschluss an die Prüfung wird eine Rechnung erstellt und Ihnen per Mail zugeschickt. (Dieser Bearbeitungsprozess kann bis zu 4 Werktage in Anspruch nehmen) Der Betreff der Email samt Rechnung enthält immer „Infos zum Lehrgang …“. Sollten Sie nach 5 Werktagen keine Mail von uns erhalten haben, können Sie sich gerne kurz mit uns in Verbindung setzen und wir klären gemeinsam die Ursachen für die Verzögerung ab.

6. Wozu dient die Reservierungsbestätigung?
Die Reservierungsbestätigung ist elementar. Sie erfüllt gleichzeitig mehrere Aufgaben:
– Sie ist die Rechnung für Ihre Buchung. Diese Rechnung können Sie gegebenenfalls auch beim Finanzamt vorlegen.
– Außerdem erfüllt sie den Zweck einer Teilnahmebestätigung. Durch Vorlage dieses Dokuments wird Ihnen eine evtl. anfallende Kurtaxe für den Zeitraum des Lehrgangs erlassen. (Nur in Deutschland!)
– Sie dient Ihnen als Übersicht, wann die für den Lehrgang anfallenden Zahlungen von Ihrem Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
Sollten Sie einen Fehler oder eine Unklarheit in Ihrer Rechnung/Reservierungsbestätigung finden, nehmen Sie einfach kurz Kontakt zu uns auf und wir klären das gemeinsam ab.

7. Was passiert, wenn ich nicht zur Ausbildung/Fortbildung antreten kann?
Familiäre oder berufliche Umstände, sowie andere Gründe können dazu führen, dass Sie leider nicht am Lehrgang beim DSLV teilnehmen können. Hier gilt es unbedingt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen:
– Informieren Sie uns umgehend! Je schneller umso besser. Sollten Sie sehr kurzfristig absagen müssen (z.B. am Morgen des Lehrgangs) rufen Sie bitte den Lehrgangsleiter an. Seine Rufnummer finden Sie in den letzten Infos zum Lehrgang, welche Sie im Normalfall 10 Tage vor LG-Beginn erhalten haben. Bei einer früheren Absage ist eine E-Mail an lehrgang@skilehrerverband.de ausreichend.
– Nachdem Sie uns informiert haben, werden wir Ihren Lehrgang stornieren. Dazu kommt die aktuelle Stornoregelung zur Anwendung:
Können Sie uns ein ärztliches Attest nachweisen (keine AU-Bescheinigung), welches den Rücktritt begründet, werden verminderte Stornogebühren berechnet. Diese betragen bei Stornierung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 15% und ab 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 20% der Lehrgangsgebühren (excl. Liftpass). Mindestens jedoch € 25,00!

Müssen Sie aus anderweitigen privaten oder beruflichen Gründen stornieren, findet die normale Stornoregelung Anwendung:
Diese besagt bei Absage bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 25% und bei Absage ab 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden 45% der Lehrgangsgebühren (excl. Liftpass) als Stornogebühren fällig. Mindestens jedoch € 25,00!

Sollten Sie sich vor Stornokosten schützen wollen, bitten wir Sie selbstständig eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

8. Warum denn bitte derartige Stornokosten?
Alleine die Bearbeitung der Stornierungen kostet uns täglich viel Zeit, welche an anderer Stelle für die optimale Lehrgangsvorbereitung dringend benötigt wird. Zudem werden die „Stornoplätze“ meistens nicht mehr durch neue Teilnehmer belegt, das heißt, dass zu einem früheren Zeitpunkt andere Mitglieder noch Interesse an einem Platz in der Aus-/Fortbildung gehabt hätten, dieser Platz jetzt durch die Stornierung aber unbesetzt bleibt. Da unsere Lehrgänge kostendeckend kalkuliert sind, entsteht an diesen Stellen ein Defizit.
Im Vergleich mit anderen Verbänden und Institutionen haben wir unsere Stornokosten sehr fair und teilnehmerfreundlich gestaltet.
Sollten Sie sich vor Stornokosten schützen wollen, bitten wir Sie selbstständig eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

9. Ich habe gehört zur Ausbildung gibt es einen Lehrplan, stimmt das?
Ja, das ist richtig, allerdings nur zu bestimmten Ausbildungslehrgängen. Hier eine Übersicht der inkludierten Schriftstücke des DSLV:
Level 1 Ski Alpin: Lehrplan „SKIFAHREN und unterrichten“
Level 1 Snowboard: Lehrplan „Snowboarden einfach“
Level 1 Telemark: BESSER UNTERRICHTEN „Telemark“
Level 1 Nordic: Lehrplan „Skilanglaufen einfach“
Level 2 Ski Alpin: BESSER UNTERRICHTEN „Ausbildung“
Risikomanagement 1: Faltblatt “Lawine”
LG II Nordic: Lehrplan „Skilanglaufen einfach“
Das jeweilige Exemplar wird Ihnen binnen 7 Werktagen nach Lehrgangsanmeldung  zugesandt. Die Zustellung erfolgt kostenfrei und nur für Erstteilnehmer. Prüfungswiederholer erhalten kein Exemplar.

10. Welche Leistungen sind in der Lehrgangsgebühr enthalten?
Die Lehrgangsgebühr umfasst grundsätzlich nur die Teilnahme an der jeweiligen Aus- bzw. Fortbildung. Zusätzlich gibt es bei vereinzelten Lehrgängen die Möglichkeit einen Liftpass hinzu zu buchen. Diese Option ist beim jeweiligen Lehrgang grundsätzlich im Warenkorb aktiviert. Kann aber im Laufe des Bestellprozesses bei der Eingabe Ihrer Adressdaten auch deaktiviert werden.
Eine Übernachtung ist grundsätzlich NICHT in der LG-Gebühr enthalten. Es gibt nur einige wenige Fortbildungen mit Quartier. Dies wird allerdings in der Lehrgangsausschreibung explizit erwähnt.

11. Ich möchte eine Ausbildung oder Fortbildung buchen, benötige aber keinen Liftpass?!
Der Liftpass ist bei Lehrgängen, bei denen der DSLV einen vergünstigten Liftpass mit anbietet, immer standardmäßig im Warenkorb aktiviert und lässt sich zunächst nicht aus dem Warenkorb entfernen. Um den Liftpass abzuwählen, können Sie dies allerdings im 2.Schritt des Bestellprozesses per Häkchen angeben. Der Liftpass verschwindet zwar dann noch nicht bei der abschließenden Bestellung, wird aber vom DSLV bei Erstellung der Rechnung entfernt und damit auch nicht berechnet. Eine Nachbestellung eines Liftpasses ist nur schriftlich per Mail an lehrgang@skilehrerverband.de möglich.