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skilehrerverband | dslv wiki | skilehrer level 3

Überblick

Ausbildungslehrgang Risikomanagement 1
Theoretische und praktische Grundlagen im Variantenskilauf, in der Kameradenhilfe und Beurteilung der Lawinengefahr. Ziel ist das sichere Unterrichten und Betreuen auf Pisten und in Pistennähe

Skilehrer Level 3, Ausbildungsteile 1 und 2 sowie Prüfungslehrgang
Die Ausbildung beinhaltet die motorischen und methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie das theoretische Wissen. Der Schwerpunkt liegt auf dem souveränen Unterrichten gemäß der DSLV Schneesport Philosophie in allen Lernebenen. Der Könner unter den Schneesportlehrern meistert durch umfangreiche Erfahrung und Wissen geschickt die unterschiedlichen Situationen und trifft eigenständig die geeigneten Entscheidungen. Der Skilehrer Level 3 darf durch einen Staatlich geprüften Schneesportlehrer zur eigenständigen Erteilung von Skiunterricht auf Pisten und in Pistennähe eingesetzt werden. Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Qualifikation „Skilehrer Level 3“ verliehen. Mit der Aufnahme als Mitglied im DSLV erhält der Absolvent einen entsprechenden Ausweis.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der höchsten Qualifikationsstufe Skilehrer Level 3 im DSLV sowie durch das von der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der TUM genehmigte Lehrverhältnis mit einem Ausbildungsmentor sind die Voraussetzungen zum Einstieg in die Ausbildung zum Staatlich geprüften Skilehrer, gemäß Ausbildungs-, Prüfungs- und Gebührenordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 01. September 2013 erbracht.

Voraussetzung und Ziele

Die Ausbildung und Prüfung zum Skilehrer Level 3 führt, aufbauend auf Level 1 und 2, zur höchsten verbandsinternen Skilehrerausbildung im Deutschen Skilehrerverband. Mit Bestehen der Prüfung zum Skilehrer Level 3 erhält man die international anerkannte ISIA-Marke. 

Zudem ist der Level 3 Skilehrer ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung zum staatlich geprüften Skilehrer. 

Die Ausbildung Level 3 besteht in der Summe aus 9 Tagen Ausbildung. Welche sich zwischen Ausbildungsteil 1 (5 Tage) und Ausbildungsteil 2 (4 Tage) zusammensetzen.

Die Prüfung umfasst 2 Tage, in welchen die motorischen und methodischen Fertigkeiten und Fähigkeiten abgeprüft werden.

Lehrgangsziel
Ziel der Ausbildung zum Skilehrer Level 3 ist die Vermittlung von, auf dem Skilehrer Level 2 aufbauenden und vertiefenden Fertigkeiten und Fähigkeiten in Motorik und Methodik in Theorie und Praxis. 

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe von 9 UE (Unterrichtseinheiten), welcher nicht älter als zwei Jahre darf
  3. Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), dass die körperliche und gesundheitliche Eignung für die gewählte Ausbildungsrichtung bescheinigt
  4. Vorlage eines amtlichen erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
  5. Nachweis der Qualifikation Skilehrer Level 2 (falls kein DSLV Mitglied)
  6. Nachweis des Praktikums (§3 APO Skilehrer Level 3)
  7. Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  8. Bearbeitungsnachweis der Online Theorieprüfung

Lehrgangsinhalt und -plan Risikomanagement 1

Inhaltsbeschreibung Risikomanagement 1

Lehrgangsablauf RM 1
Im Rahmen der verschiedenen praktischen und theoretischen Ausbildungseinheiten zum Skilehrer Level 3 wird eine praktische und theoretische Ausbildung im Bereich Fertigkeiten im Risikomanagement durchgeführt, die in Form eines spezifischen Basislehrgangs mit vier Tagen Dauer angeboten wird.

Lehrgangsziel
Im Basislehrgang Risikomanagement 1 werden den Teilnehmern grundlegenden Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis in den Bereichen Risikomanagement im alpinen Skilauf, Kameradenhilfe und Beurteilung der Lawinengefahr vermittelt.

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Nachweis der Qualifikation Skilehrer Level 2 (falls kein DSLV Mitglied)
  3. ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Inhalte

  1. Kameradenhilfe/Suche mit dem LVS-Gerät – Wirkungsweise, Gegenseitigkeitsprobe, Suchstrategien und Suchverfahren, Signalsuche, Grobsuche Feinsuche, Punktortung, Schaufelstrategien
  2. Führungstaktik beim Variantenfahren – Organisationsregeln und Organisationsformen beim Variantenfahren, Auf- und Abstieg ohne Ski, Abbremsen von Stürzen
  3. Beurteilung der Lawinengefahr, Orientierung und Tourenplanung – Kartenkunde, Bestimmung von Hangsteilheit und Exposition, praktisches Orientieren, Tourenplanung für das Variantenfahren, Gefahrenstellen erkennen und Checkpunkte festlegen, Routenfindung
  4. Beurteilung der Lawinengefahr, Risikomanagement – Risikomanagement beim Variantenfahren, Anwendung der empfohlenen Standards innerhalb des DSLV

Zu erwerbende Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten

  1. Kenntnisse zum Risikomanagement beim Variantenfahren, Beherrschen der empfohlenen Standards beim Variantenfahren nach dem Faltblatt „Achtung Lawinen“
  2. Beherrschen der 3×3-Filtermethode
  3. Beherrschen des Kontrollinstruments (Snow Card) zur quantitativen Beurteilung der Lawinengefahr
  4. Beherrschen der Funktion und der Kontrolle der LVS-Geräte
  5. Beherrschen der Kameradenhilfe mit dem LVS-Gerät
  6. Kenntnisse geländeangepasster Organisationsformen beim Variantenfahren unter laufender Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit u. Erlebniswert
  7. Kenntnisse über führungstechnische und -taktische Maßnahmen beim Befahren schwieriger Geländeabschnitte
  8. Kenntnisse über führungstechnische und -taktische Maßnahmen beim Auf- und Abstieg ohne Ski
  9. Kenntnisse der wichtigsten Maßnahmen zur Orientierung im Gelände (Karte einnorden, Bestimmung des eigenen Standorts im Gelände)
  10. Kenntnisse zum Messen von Hangsteilheiten, -expositionen und Geländeformen, vorbereitende Tourenplanung für das Variantenfahren unter Ausnutzung aller relevanten Informationsquellen
  11. Kenntnisse zu Gefahrenstellen erkennen und Checkpunkte im Gelände festlegen

Individuelle Voraussetzungen

  1. Sicheres und zügiges Fahren im Gelände
  2. Allgemein guter Fitnesszustand, um den Umfang und die Intensität der Inhalte zu realisieren.

Ausrüstung

  1. All-Mountain- bzw. Freeride-Ski werden empfohlen
  2. Kleiner Rucksack für Notfallausrüstung (LVS-Gerät*, Lawinensonde, Lawinenschaufel, 1.Hilfe Set)
  3. Digitales LVS-Gerät (3-Antennengerät)
  4. Helm – Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei sicherheitsrelevanten Ausbildungsinhalten einen Helm zu tragen.
  5. Zusätzlich empfehlen wir das Tragen eines Rückenprotektors.

Beim Termin in Garmisch-Partenkirchen, wird an einem der Ausbildungstage eine Skitour durchgeführt. Bitte beachten Sie dies bei der Zusammenstellung Ihrer Ausrüstung.
Zusätzlich zu der in der Ausschreibung aufgeführten Ausrüstung werden benötigt:
Tourenski, bzw. Splitboard, mit Fellen und Harscheisen.

Literatur

  1. Alpin-Lehrplan 4, Skibergsteigen – Freeriding, BLV-Verlag, 4. Auflage 2007
  2. DSLV Lehrplan „Freeriden einfach“, 1. Auflage 2011
  3. Faltblatt „Achtung Lawinen“ (erhält jeder LG-Teilnehmer vor Ort)

Lehrgangsinhalt für Ausbildung Teil 1

Inhaltsbeschreibung Teil 1 
Im ersten Ausbildungsteil zum Skilehrer Level 3 werden innerhalb der 5 Ausbildungstage die motorischen und methodischen Kompetenzen für das erforderliche Niveau angeeignet und trainiert. 
Im Bereich der methodischen Kompetenzen werden die Lernebenen rot und schwarz aufbereitet. Der Fokus liegt auf der Trennung zwischen Erarbeitungs- und Verbesserungsthemen. 
Im Bereich der motorischen Kompetenzen werden die skitechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, hinführend auf das Level 3 Niveau ausgebildet und in den vorherrschenden Situationen angewendet. 

Motorik

Technik
Hinführend auf das Level 3 Niveau werden zunächst die Hauptbewegungen nochmals mit allgemeinen Aufgabenstellungen vertieft. Im Weiteren werden die Bewegungsvariablen in der vorherrschenden Situation angepasst, um damit auch das Bewegungsverständnis zu schärfen. Das individuelle Training der Skitechnik steht im Vordergrund. Diese soll speziell durch mögliche Prüfungsaufgaben verfeinert werden. 

Fahren nach vorgegebenen Linien (Riesentorlauf)
Einführung in die neue Prüfungssituation „Fahren nach vorgegebenen Linien“. Technik und Taktik für rennsportliches Fahren werden hinführend erarbeitet und individuell trainiert. Durch den vorgegebenen Kurs steht speziell die Anpassung der Hauptbewegungen mittels Bewegungsvariablen im Vordergrund. 

Freie Abfahrt 
Darstellung der Anforderungen entsprechend dem Level 3 Niveau mit Aufzeigen der Prüfungssituation. Das Augenmerk liegt auf der Technik und Taktik für eine sportlich-kontrollierte Fahrt in anspruchsvollem Gelände. 

Methodik 

Unterrichtsstruktur – Start – Weg – Ziel
Der Level 3 – Skilehrer soll einen strukturierten und variablen Unterricht in den Lernebenen rot und schwarz gestalten können. Beim Level 3 liegt nun der Fokus darauf, den Bezug zur vorherrschenden Situation (Wetter, Piste, Schnee, etc.) herzustellen und den Unterricht daran anzupassen. Ein weiterer Aspekt liegt auf dem “speziellen Verbessern” der Skischüler anhand der beobachteten Fehlerbilder. 

Erarbeiten und Verbessern
Zur Schulung wird im Lehrgang die Struktur (Start „Intro“ – Weg – Ziel) in den beiden Lernebenen rot und schwarz auf Level 3 – Niveau ausgebildet. Der Unterschied zwischen den beiden Unterrichtsarten “Erarbeiten und Verbessern” wird systematisch erarbeitet und mittels Kurzlehrversuchen (Teilnehmerinnen und Ausbilderin) geschult. 

Workshops 
In Kleingruppen werden Indoor- und Outdoor-Workshops für unterschiedliche Kompetenzbereiche selbstständig in Heimarbeit vorbereitet und im Nachgang mit der Gruppe unter Leitung des Ausbilders besprochen. 

BBB Beobachten – Beurteilen – Beraten  
Beobachten – Beurteilen – Beraten in der Lernebene rot, mit Schwerpunkt des individuellen Beratens in Hinblick auf die Bewegungsvariablen. In Kleingruppen wird das Erkennen des Fehlerbildes und die damit verbundene Korrektur intensiv geschult. Der Fokus liegt hier auf der Zuordnung des Fehlerbildes zu einer Kurvenphase und einer Hauptbewegung. Das Ergebnis ist kundenorientiertes und hochwertiges Unterrichten.

Theorie 

Fachvorträge
Vortrag 1: Die motorischen Fähigkeiten mit Anpassung der Bewegungsvariablen 
Vortrag 2: Das Unterrichten – methodische Grundsätze des DSLV 

Lehrgangsinhalt für Ausbildung Teil 2

Inhaltsbeschreibung Ausbildung Teil 2 
Im Teil 2 der Ausbildung zum Level 3 werden innerhalb der 4 Tage die erlangten Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der Motorik und Methodik verfestigt und optimal auf die Prüfung vorbereitet. 
Von elementarer Bedeutung in der Motorik ist das Trainieren der skitechnischen sowie fahrtaktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Bereichen der Skitechnik, der Freien Abfahrt und dem Fahren nach vorgegebenen Linien. 
Im Bereich der Methodik werden die Themen der Lernebenen Rot und Schwarz nochmals aufbereitet und die Unterscheidung zwischen Erarbeitungs- und Verbesserungsthemen erarbeitet und vertieft. Neben selbständigem Arbeiten in Workshops werden in diesem Ausbildungsblock vermehrt Lehrproben mit individuellem Feedback durchgeführt, womit eine optimale Vorbereitung für die Prüfung gegeben ist. 

Motorik

Technik 
Der Lehrgang dient als Vorbereitungslehrgang für die anstehende Level 3 – Prüfung. Es erfolgt ein Training der möglichen Prüfungsaufgaben mit Videoanalyse und individuellem Feedback. 

Fahren nach vorgegebenen Linien (Riesentorlauf) 
Vorbereitung auf die Skilehrerprüfung im Fach „Fahren nach vorgegebenen Linien“ auf Level 3 – Niveau.  
Es werden Referenzzeiten nach Level 3 Prüfungsniveau vorgegeben und Zeitläufe absolviert. Neben Videoanalysen (Einschätzung des persönlichen Fahrkönnens) werden individuelle Feedbacks im Hinblick auf Fahrtechnik und Fahrtaktik durch die Ausbilder gegeben. 

Freie Abfahrt 
Vorbereitung auf die Skilehrerprüfung im Bereich „Freie Abfahrt“ auf Level 3 – Niveau. 
Durch Videoanalysen wird die Einschätzung des persönlichen Fahrkönnens aufgezeigt und durch individuelle Feedbacks speziell die Anforderungen auf Level 3 – Niveau trainiert. Großes Augenmerk wird auf die situativ angepasste Technik, die Fahrtaktik und dem sportlich kontrollierten Tempo mit Sicherheitsreserven gelegt.

Methodik 

Strukturiertes und qualitatives Unterrichten 
Der Skilehrer Level 3 soll einen strukturierten und variablen Unterricht in den Lernebenen Rot und Schwarz in unterschiedlichen Situationen gestalten und durchführen können. 

Lehrprobentraining 
Vorbereitung auf die Prüfung Level 3 im Bereich der „unvorbereitete Lehrproben“ durch Training von ausgewählten Themen in der Lernebene Rot und Schwarz mit individuellem Feedback durch den Ausbilder. 

Theorie 

Fachvortrag
Vortrag 3: Bewegungsanalysatoren 

Wahlstationen

Methodik – Motorik 
Es wird eine Wahlstation zwischen Methodik und Motorik angeboten. 
Methodik – Lehrprobentraining 
Motorik – Skitechnik 

Allgemeine Informationen zur Prüfung

Inhalt Prüfungseröffnung

  1. Ablaufplan Prüfung mit Gruppeneinteilung Lehreignung 
  2. Ausgabe Liftkarten und Startnummern 
  3. Prüfungskriterien

Die Teilnahme an der Prüfungseröffnung ist generell verpflichtend.
Achtung: Bei Nichterscheinen am Eröffnungsabend erfolgt ausnahmslos keine Zulassung zu den weiteren Teilen der Prüfung. 

Der genaue Treffpunkt wird vor Lehrgangsbeginn durch das Ausbildungszentrum des DSLV per Mail bekannt gegeben. 

Prüfungsergebnis:

Die Prüfung ist bestanden, wenn 

  1.  die Prüfungsbereiche methodisch-didaktische Fertigkeiten, motorische Fertigkeiten mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurden. 
  2.  in der Technik der Durchschnitt der Noten aus den beiden Prüfungsaufgaben mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde. 
  3.  die Prüfungsaufgabe Freie Abfahrt mit mindestens mit der Note „ausreichend“ absolviert wurde 
  4.  die Prüfungsaufgabe Fahren nach vorgegebenen Linien mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde. 

  Die Note „ausreichend“ ist ab einem Notenschnitt von einschließlich 4,50 erreicht. 

Prüfungsinhalt

Inhaltsbeschreibung Prüfung  
Die Prüfung Skilehrer Level 3 führt zur höchsten verbandsinternen Qualifikation im Deutschen Skilehrerverband, die auch zum Erhalt der ISIA-Marke berechtigt. 
Sie ist obligatorischer Bestandteil der Ausbildung zum Staatlich geprüften Skilehrer. Es handelt sich um einen reinen Prüfungslehrgang ohne Ausbildungsinhalte. Es werden zur Überprüfung der methodischen und motorischen Kompetenz folgende Fächer abgeprüft 

Motorik Prüfung  
Die Wahl von Prüfungsgelände, -aufgabenstellung und –zeitraum erfolgt unmittelbar vor der Prüfung durch den Lehrgangsleiter in Abhängigkeit von der Situation (Schnee, Wetter etc.). 
Jede Prüfungsfahrt wird vor der Prüfung von einem DSLV Ausbilder demonstriert.

Technik
In der Skitechnikprüfung werden in zwei Prüfungsfahrten unterschiedliche Fertigkeiten im Bereich der motorischen Kompetenz abgeprüft. Alle Prüflinge können vor der Prüfung eine Trainingsfahrt im oder direkt neben dem Prüfungsgelände durchführen. 

Freie Abfahrt
Die Prüfung kann in Teilen oder vollständig im Gelände und / oder auf präparierter Piste, je nach Wetter- und Schneesituation, stattfinden. Prüflinge können vor der Prüfung eine Trainingsfahrt im oder direkt neben dem Prüfungsgelände durchführen. Die Prüfungsaufgabe Freie Abfahrt ist gegebenenfalls mit Zusatzaufgaben und auf verschiedenen Teilstrecken möglich. 

Bewertungskriterien Ski-Technik und Freie Abfahrt 

  1. Situation bzw. Rahmenbedingungen (Piste/Streckenabschnitt, Korridorbreiten, Tempo, Bewegungsdominanz): entsprechend Vorgabe 
  2. Bewegungen:
    a. Merkmale für optimales Kurvenfahren für den gesamten Kurvenverlauf
    b. Merkmale für optimales Kurvenfahren für den Kurvenwechsel
    c. Merkmale für optimales Kurvenfahren für die Kurvensteuerung 
     

a + b + c = Timing, Umfang und Richtung aller Bewegungen in Abhängigkeit zum Kurvenverlauf 

Ziel: Kontrolle von Tempo und Richtung bei optimaler Kurvenqualität 

Fahren nach vorgegebenen Linien (Riesentorlauf)
Die Prüfung erfolgt in Form eines Riesentorlaufs. Die Bewertung im Fach – Fahren nach vorgegebenen Linien- ist grundsätzlich nach Zeit aber auch nach Technik (witterungsabhängig) möglich. 
Falls nach dem Faktor Zeit bewertet wird, ist ein Zeitaufschlag von 10-12% bei den Damen und ein Zeitaufschlag von 8-10% bei den Herren, auf die Basiszeit zum Bestehen erforderlich. Die Basiszeit wird von mindestem 1, höchstens 4 Referenzfahrern (Ausbilder DSLV) ermittelt und dabei werden von jedem Referenzfahrer die Vor- und Nachlaufzeiten verrechnet. Der jeweilige Prozentsatz wird im Anschluss an den Riesentorlauf berechnet. 
Grundsätzlich werden von allen Teilnehmern beide Durchgänge gefahren. 

Methodik Prüfung
Es wird eine un-/vorbereitete Lehrprobe der prüfungsrelevanten Lehrprobenthemen in min. 15 Minuten abgeprüft.  
Hierbei handelt es sich um einen simulierten Gruppenunterricht für Skischüler. Das Alter und die konditionellen / koordinativen Voraussetzungen der Schülergruppe entsprechen der Realsituation. Die Themenstellung erfolgt aus den Lernebenen rot oder schwarz. 
Durch den Prüfer erfolgt die Bekanntgabe des Themas 15 Minuten vor Beginn der Prüfung, diesen Zeitraum können die Prüflinge zur selbstständigen Vorbereitung nutzen. 
Grundsätzlich wird die Prüfungsleistung von einem Prüfer in ganzen Noten von 1 bis 6 bewertet. 
Der Prüfungsteil Lehreignung ist bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde 

Allgemeine Hinweise für die Teilnehmer: 

Die unvorbereiteten Kurzlehrproben (ca. 15 Minuten) dienen zur Überprüfung der Fachkompetenz im Bereich der methodischen Fertigkeiten. 

Ab Bekanntgabe des Themas beträgt die Vorbereitungszeit 15 Minuten. 

Hierbei sind folgende Unterlagen erlaubt: 

  • Lehrplan und How2ski App
  • Persönliche Aufzeichnungen zum gezogenen Thema 
  • Stift 

Die 15-minütige Vorbereitungszeit erfolgt gesammelt zusammen mit allen Teilnehmern indoor. Die Vorbereitungszeit wird vom Lehrgangsleiter gestartet und beendet. 

Durch den jeweils zugeteilten Prüfer werden die Startpunkte und Fahrstrecken kurz vor Beginn des Lehrversuchs definiert. 

Die Prüfungsstecke wird vom Prüfer festgelegt, eine zusätzliche Liftfahrt ist dabei nicht möglich. 

Durch den limitierten Zeitrahmen und die vorgegebene Gruppe spiegeln die Lehrversuche keine vollständig reale Unterrichtssituation wider. Um angesichts dieser fiktiven Situation wichtige Standards überprüfen zu können, müssen grundsätzlich folgende Punkte erfüllt sein: 

  • Benennen Sie alle Themenschwerpunkte und bearbeiten Sie davon mindestens einen ausführlich und fundiert 
  • Arbeiten Sie mit variablen Aufgabenstellungen und abwechslungsreicher Organisation 
  • Achten Sie auf die Einbeziehung der vorherrschenden Situation (Schneesituation; Pistenzustand; Geländesituation; etc.) 
  • Stellen Sie passende Aufgaben und begründen Sie das Ziel der jeweiligen Aufgabe bzw. das Ziel des jeweiligen Aufgabenblocks 
  • Achten Sie auf ein entsprechendes Verhältnis von Praxis- und Fahranteil vs. Vermittlungsanteil  

(Erarbeitenthemen = 50:50; Verbesserungsthemen = ca. 70:30) 

  • Gestalten Sie den Unterricht basierend auf einer methodisch nachvollziehbaren und sinnvollen Struktur 

Online Theorieprüfung
Der Bearbeitungsnachweis muss bei Prüfungseröffnung dem Lehrgangleiter vorgelegt werden.

  1. Unfallkunde / Erste Hilfe 
  2. Methodik / Didaktik 
  3. Motorik / Bewegungslehre
  4. Ausrüstungs- und Materialkunde
  5. Organisations- und Rechtsfragen 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Skilehrer Level 3 – Ausbildungs- und Prüfungsordnung

1. Art und Zweck der Prüfung, Berechtigung

(1) Die Prüfungen zum „Skilehrer Level 3“ werden vom Deutschen Skilehrerverband (DSLV) angeboten und durchgeführt.

(2) Der Skilehrer Level 3 darf durch einen Staatlich geprüften Schneesportlehrer zur eigenständigen Erteilung von Skiunterricht auf Pisten und in Pistennähe eingesetzt werden. Über die bestandene Prüfung wird den Ausbildungsteilnehmern ein Zeugnis ausgestellt.

(3) Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Qualifikation „Skilehrer Level 3“ verliehen. Mit der Aufnahme als Mitglied im DSLV erhält der Absolvent einen entsprechenden Ausweis.

(4) Mit dem erfolgreichen Abschluss der höchsten Qualifikationsstufe Skilehrer Level 3 im DSLV ist die Eignungsfeststellung zum Einstieg in die Ausbildung zum Staatlich geprüften Skilehrer gemäß Ausbildungs-, Prüfungs- und Gebührenordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 01. September 2013 erbracht.

2. Organisation der Ausbildungsrichtungen

(1) Die Ausbildung und Prüfung zum Skilehrer Level 3 ist wie folgt gegliedert:

  1. Praktikum (§ 3)
  2. Risikomanagement 1 (§ 4)
  3. Ausbildung (§ 6);
  4. Prüfung (§ 8);

Die Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge erstrecken sich über 15 Tage, wobei ein Tag mindestens 8 Unterrichtsstunden à 60 Minuten umfasst.

(2) Der Deutsche Skilehrerverband (DSLV) ist mit der Ausbildung und der Prüfung betraut.

(3) Ausbilder und Prüfer im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge kann nur sein, wer die staatliche Prüfung in der jeweiligen Ausbildungsrichtung erfolgreich abgelegt hat. Der DSLV kann den Einsatz eines Ausbilders im Hinblick auf Aufsicht und Verantwortung mit Auflagen verbinden. Insbesondere kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis nach Ablegung der staatlichen Prüfung in der betreffenden Ausbildungsrichtung zur Auflage gemacht werden.

3. Praktikum

(1) Zeitpunkt, Inhalte und Umfang des Praktikums werden in der Anlage 1 geregelt.  Weiterbildungsveranstaltungen durch die Profi-Skischule können höchstens mit bis zu 24 Std. auf die Dauer des Praktikums angerechnet werden. Über das Praktikum ist ein Nachweis mit Angaben zum Zeitraum und Lehrinhalt sowie der Unterschrift des Skischulleiters der jeweiligen Profi-Skischule im DSLV vorzulegen. Der Nachweis des Praktikums ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung (§5).

4. Risikomanagement

(1) Inhalte, Verfahren und Ausbildungsmodalitäten der Ausbildung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.

(2) Ausbildungsgrundlage ist der DSLV-Lehrplan „Freeriden einfach“

(3) Der Nachweis der Ausbildung Risikomanagement 1 ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung (§ 8)

5. Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung

(1) Für die Zulassung zur Ausbildung ist allgemein erforderlich:

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres,
  2. Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung über mindestens 9 UE (Unterrichtseinheiten), nicht älter als zwei Jahre zu Ausbildungsbeginn Level 3,
  3. Theoretisches Selbststudium zur inhaltlichen Vorbereitung auf die Ausbildung über mindestens 24 UE (Unterrichtseinheiten);
  4. ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), dass die körperliche und gesundheitliche Eignung für die gewählte Ausbildungsrichtung bescheinigt,
  5. Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate),
  6. Nachweis der Qualifikation Skilehrer Level 2,
  7. Nachweis des Praktikums (§ 3),
  8. ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

(2) Zur Ausbildung kann nicht zugelassen werden, wer

  1. nicht im Besitz der Fähigkeit ist, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 Strafgesetzbuch);
  2. auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens für die Ausübung eines Lehrberufs ungeeignet erscheint;

6. Ausbildung

(1) Inhalte, Verfahren und Ausbildungsmodalitäten der Ausbildung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.

(2) Ausbildungsgrundlage ist der offiziell gültige Skilehrplan des DSLV sowie der DSLV Lehrplan „Freeriden einfach“.

7. Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Für die Zulassung zur Prüfung ist allgemein erforderlich:

  1. Nachweis der vollumfänglichen Teilnahme an der Ausbildung Skilehrer Level 3;
  2. Nachweis der vollumfänglichen Teilnahme an der Ausbildung Risikomanagement 1.

8 Prüfung

(1) Inhalte, Verfahren und Prüfungsmodalitäten der Prüfung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.

(2) Die Prüfung im Risikomanagement besteht aus einer Prüfung im Umgang mit dem LVS-Gerät sowie der Verschüttetensuche.

(3) Die Prüfung Skilehrer Level 3 besteht aus Prüfungen der motorischen Fertigkeiten, der methodisch-didaktischen Fertigkeiten und des theoretischen Wissens.

(4) Die Prüfungsaufgaben in der Motorik werden grundsätzlich von zwei Prüfern bewertet. Die Zahl der Prüfer kann erhöht werden, wenn dies nach den besonderen Umständen zur besseren Beobachtung einzelner Teile der Prüfungsaufgabe zweckmäßig ist. Innerhalb einer Prüfungsaufgabe können Teilaufgaben auch nur von einem Prüfer bewertet werden. In diesem Fall ist die Note aus mindestens zwei von zwei verschiedenen Prüfern bewerteten Teilprüfungsaufgaben als Durchschnittsnote zu bilden.

(5) Die Prüfungsaufgabe in der Methodik erfolgt, soweit die Anlage 1 nichts anderes bestimmt, in einer Lehrprobe. Die Prüfungsaufgabe in der Methodik wird grundsätzlich von einem Prüfer bewertet.

(6) Prüfungsvorsitzender und Prüfer werden jeweils vom Deutschen Skilehrerverband eingesetzt. Der Prüfungsvorsitzende

  1. überwacht den Ablauf der Prüfung im Ganzen;
  2. entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und den Ausschluss von der Prüfung;
  3. stellt das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung fest und unterzeichnet die Prüfungszeugnisse.

(7) Als Prüfer können ausschließlich Mitglieder im Ausbilderteam des Deutschen Skilehrerverbandes eingesetzt werden.

9. Ordnungsmaßnahmen, Ausschluss von Ausbildung und Prüfung

(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, den der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit dienenden Anweisungen der Person, die den Lehrgang leitet (Lehrgangsleiter) nachzukommen.

(2) Ausbildungsteilnehmer, die ihren Verpflichtungen trotz Ermahnung nicht nachkommen, können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden

  1. Verwarnung durch den Lehrgangsleiter oder den Ausbilder;
  2. Ausschluss von dem betreffenden Lehrgang durch den Lehrgangsleiter;
  3. Ausschluss von der gesamten Ausbildung oder Prüfung durch den Prüfungsvorsitzenden.

(3) Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist dem Ausbildungs- oder Prüfungsteilnehmer Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich zu vollziehen und aktenkundig zu machen.

(4) Die Regelung des Abs. 2 findet entsprechend Anwendung in Fällen, in denen ein Ausbildungs- oder Prüfungsteilnehmer

  1. den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung oder Prüfung stört oder zu stören versucht;
  2. durch sein Verhalten eine Gefahr für sich oder andere darstellt;
  3. an einer Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung oder Prüfung beeinträchtigen würde.

10. Bekanntmachung der Lehrgänge, Versagung der Zulassung zu einem Lehrgang

(1) Der DSLV veröffentlicht Lehrgänge, die von ihm durchgeführt werden, im Magazin SnowSport und auf seiner Website

(2) In der Bekanntmachung bzw. Ausschreibung sind festzulegen: Anmeldefrist, -anschrift, -unterlagen sowie die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren.

(3) Die Meldefrist endet 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Können aus Kapazitätsgründen nicht alle Ausbildungsteilnehmer berücksichtigt werden, so ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung maßgeblich. Darauf ist bei der Ausschreibung hinzuweisen.

11. Prüfungsblätter

(1) Die von den Prüfern festgesetzten Einzelnoten sind in die Prüfungsblätter einzutragen und von den Prüfern zu unterzeichnen. Diese Prüfungsblätter sind vom Deutschen Skilehrerverband zu den Prüfungsakten zu nehmen.

12. Bewertung der Prüfungsleistungen, Notenbildung

(1) Bei der Bewertung der Prüfungsleistung durch den einzelnen Prüfer werden ausschließlich folgende Noten erteilt:

sehr gut, Note 1 = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut, Note 2 = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend, Note 3 = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
ausreichend, Note 4 = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht,
mangelhaft, Note 5 = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,
ungenügend, Note 6 = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Die Bewertung einer Prüfungsleistung mit einer Zwischennote ist nicht zulässig.

(2) Ist eine Note aus mehreren Einzelbewertungen oder aus voneinander abweichenden Bewertungen mehrerer Prüfer zu ermitteln, so ist die Notensumme durch die Zahl der Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung zu teilen. Dabei zählt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist, jede Note einfach. Die Note wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Es ergibt sich so ein errechneter Zahlenwert; für diesen gilt:

sehr gut: bei einem Notenschnitt von 1,00 bis 1,50 einschließlich,
gut: bei einem Notenschnitt von 1,51 bis 2,50 einschließlich,
befriedigend: bei einem Notenschnitt von 2,51 bis 3,50 einschließlich,
ausreichend: bei einem Notenschnitt von 3,51 bis 4,50 einschließlich,
mangelhaft: bei einem Notenschnitt von 4,51 bis 5,50 einschließlich,
ungenügend: bei einem Notenschnitt über 5,51.

13. Unterschleif und Beeinflussungsversuch

(1) Versuchen die Prüfungsteilnehmer das Ergebnis einer Prüfungsaufgabe durch Unterschleif, Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zum eigenen oder fremden Vorteil zu beeinflussen, so ist die betreffende Prüfungsleistung mit „ungenügend“ zu bewerten. In schweren Fällen erfolgt der Ausschluss von der Prüfung; die Prüfung ist nicht bestanden. Als Versuch einer Täuschung gilt schon das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Ausgabe der Prüfungsaufgaben, es sei denn, die Ausbildungsteilnehmer weisen nach, dass der Besitz weder Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit beruht.

(2) Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Aushändigung des Zeugnisses bzw. der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang festgestellt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit „ungenügend“ zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen. In schweren Fällen ist die Gesamtprüfung als nicht bestanden zu erklären. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls in berichtigter Fassung neu auszustellen.

14. Rücktritt und Abbruch

(1) Im Fall eines Rücktritts von der Teilnahme nach der Zulassung zu einem Lehrgang, aber vor dessen Beginn, gilt die Zulassung als nicht erfolgt. Bei einem Rücktritt nach Lehrgangseröffnung gilt der Lehrgang als nicht erfolgreich absolviert. Sofern für den Rücktritt Gründe maßgebend sind, die der Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertreten hat, kann der bis zum Rücktritt regelmäßig und erfolgreich besuchte Lehrgangsteil anerkannt werden. Der Prüfungsvorsitzende kann das Nachholen des versäumten Lehrgangsteils zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einer geeigneten Lehrgangsmaßnahme genehmigen.

(2) Vom Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertretende Gründe für den Rücktritt sind unaufgefordert in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eintreten des Rücktrittsgrunds nachzuweisen. Im Fall von Erkrankung oder Verletzung ist der Nachweis durch ärztliches Zeugnis zu erbringen; von diesem Erfordernis kann im Einzelfall nach Entscheidung des Prüfungsvorsitzenden abgewichen werden.

(3) Wird eine Teilprüfung nicht angetreten, so gilt sie als nicht bestanden.

(4) Kann ein Lehrgang oder die Prüfung aus unabwendbaren, insbesondere witterungsbedingten Gründen vom Veranstalter nicht zu Ende geführt werden, so müssen die nicht abgelegten Lehrgangsteile bzw. Prüfungsaufgaben zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.

15. Wiederholung der Prüfung

(1) Wer die gesamte Prüfung bzw. Prüfungsbereiche nicht bestanden hat, kann diese wiederholen. Die Wiederholung ist frühestens nach vier Wochen an einem der nächsten Prüfungstermine möglich.

(2) Das Verfahren bei einer Wiederholungsprüfung ist dasselbe wie bei der ersten Prüfung. Die Ergebnisse bestandener Prüfungsbereiche werden angerechnet.

16. Anerkennung anderer Befähigungsnachweise

(1) Der Deutsche Skilehrerverband (DSLV) entscheidet über die Anerkennung anderer Befähigungsnachweise.

17. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Anpassungen

(1) Diese Verordnung tritt am 01.07.2019 in Kraft.

(2) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Skilehrer Level 3 vom 23.07.2019 tritt am 30.06.2019 außer Kraft.

(3) Folgende Anpassungen wurden beschlossen: 04.06.2019: § 1 (4), § 2 (1), § 5 (1), § 6 (2), § 10 (1), § 17 und Anlage 1

Grainau, den 04.06.2019

gez. Wolfgang Pohl                                         gez. Max Holzmann
Präsident                                                          Vorstand/Ausbildung

Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Skilehrer Level 3

1. Ausbildungsgrundlage
Die Grundlage der Ausbildung ist der offiziell gültige Skilehrplan des DSLV, der DSLV Lehrplan „Freeriden einfach“ und die DSLV Schneesport Philosophie. Der Schwerpunkt liegt auf dem Unterrichten in allen Lernebenen. In seiner motorischen und methodi­schen Kompetenz ist er der Könner unter den Skilehrern.

2. Praktikum
Der Umfang des Praktikums beträgt 152 Stunden und muss in der Zeit nach Abschluss der Ausbildung zum Skilehrer Level 2 bis zur Teilnahme an der Ausbildung zum Skilehrer Level 3 (§ 6) in einer Profi-Ski-/Snowboardschule, die im DSLV gemeldet ist, absolviert werden und ist mit einer schriftlichen Bestätigung, vom jeweiligen Ski-/Snowboardschulleiter unterschrieben, nachzuweisen. Der Skischuleiter verpflichtet sich, den Auszubildenden auf seinem Weg zum Skilehrer Level 3 zu begleiten und auf die Prüfung vorzubereiten. Zudem unterweist er ihn in allen Tätigkeitsfeldern des Skiunterricht, beaufsichtigt das Praktikum und bestätigt es mit seiner Unterschrift auf der Praktikumsbestätigung.

3. Ausbildung
Die Ausbildung Skilehrer Level 3 umfasst die Ausbildungsbereiche des Risikomanagement, die motorischen und die methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie des theoretischen Wissens.

3.1 Ausbildungsbereich Risikomanagement
In der Ausbildung werden den Teilnehmern grundlegenden Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis in den Bereichen Variantenskilauf, Orientierung, Kameradenhilfe, Verschüttetensuche, Versorgung, Lagerung/Abtransport eines Verletzten außerhalb gesicherter Pisten und Beurteilung der Lawinengefahr vermittelt.

3.2 Ausbildungsbereich motorische Fertigkeiten
Merkmale des optimalen Kurvenfahrens und deren Bewegungsvoraussetzungen, Hauptbewegungen und Bewegungsvariablen. Training der möglichen Prüfungsaufgaben. Schulung der Bewegungen für das optimale Kurvenfahren, der Freien Abfahrt, des Fahrens nach vorgegebenen Linien sowie der Bewegungsanalyse.

3.3 Ausbildungsbereich methodisch-didaktische Fertigkeiten
Einführung in die DSLV Unterrichtsphilosophie, Lehren von motorischen und methodisch-didaktischen Fertigkeiten mit Schwerpunkt in den Lernebenen rot und schwarz, Vertiefung des Unterrichtswissens, Unterrichtstraining bezogen auf die Themen der Prüfungslehrproben.

3.4 Ausbildungsbereich theoretisches Wissen
Theoretische Grundlagen im alpinen Skilauf insbesondere mit dem Schwerpunkt Aufgaben (A) – Organisieren (O) – Vermitteln (V), der Bewegungsanalyse und der Merkmale des optimalen Kurvenfahrens, Bewegungslehre, Lawinen- und Wetterkunde, Erste Hilfe/Unfallkunde/Versorgung/Abtransport von Verletzten, Organisation/Sorgfalts-/Aufsichtspflichten/Rechtsfragen, Materialkunde und Tourismuskunde.

4. Prüfung
Die Prüfung Skilehrer Level 3 umfasst Prüfungen im Bereich Risikomanagement, der motorischen und der methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie des theoretischen Wissens. Die Entscheidung über die Festlegung von Prüfungsaufgaben trifft der Deutsche Skilehrerverband. Diese Entscheidungen werden den Prüfungsteilnehmern vor der Abnahme der einzelnen Prüfungsaufgaben bekanntgegeben. Die Prüfung untergliedert sich in folgende Prüfungsbereiche und
Prüfungsaufgaben:

4.1. Prüfungsbereich Risikomanagement
Umgang und Verschüttetensuche mit dem LVS-Gerät

4.2 Prüfungsbereich methodisch-didaktische Fertigkeiten
Unvorbereitete Lehrprobe (15 min.)

4.3 Prüfungsbereich motorische Fertigkeiten
Zwei Technikfahrten zur Überprüfung des motorischen Niveaus gemäß Niveauspiegel Ski Alpin des DSLV. Prüfungsaufgabe Freie Abfahrt gegebenenfalls mit Zusatzaufgaben und auf verschiedenen Teilstrecken möglich. Prüfungsaufgabe Fahren nach vorgegebenen Linien gegebenenfalls mit Zusatzaufgaben und auf verschiedenen Teilstrecken möglich.

4.4 Prüfungsbereich theoretisches Wissen
Online-Theorieprüfung über “DSLV Onlinetheorie” auf der Homepage www.dslv-theorie.de mit Verpflichtung zur Absolvierung vor Beginn der sonstigen Prüfungsteile 

5. Bewertung
(1) Die Bewertung im Prüfungsbereich 4.1. (Risikomanagement) erfolgt in der Unterscheidung nach bestanden/nicht bestanden. Die Note im Prüfungsbereich mit der Nummer 4.2 (methodisch-didaktische Fertigkeiten) entspricht der Note in der unvorbereiteten Lehrprobe, die Note im Prüfungsbereich mit der Nummer 4.3 (motorische Fertigkeiten) errechnet sich als Durchschnitt aus den Noten gemäß den beiden Technikaufgaben, der Note in der Prüfungsaufgabe Freie Abfahrt und der Note in der Prüfungsaufgabe Fahren nach vorgegebenen Linien sowie die Note im Prüfungsbereich mit der Nummer 4.4 (theoretisches Wissen) errechnet sich aus dem Ergebnis der Klausur.

(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche wie folgt absolviert wurden:

  1. wenn der Prüfungsbereich gemäß den Nummer 4.1. (Risikomanagement) mit bestanden bewertet wurde,
  2. wenn die Prüfungsbereiche gemäß den Nummern 4.2 (methodisch-didaktische Fertigkeiten), 4.3 (motorische Fertigkeiten) und 4.4 (theoretisches Wissen) mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurden,
  3. wenn der Durchschnitt der Noten aus den beiden Technikfahrten mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde,
  4. wenn die Prüfungsaufgabe Freie Abfahrt mit mindestens mit der Note „ausreichend“ absolviert wurde und
  5. wenn die Prüfungsaufgabe Fahren nach vorgegebenen Linien mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde.

Hinweise für die Methodik Prüfung und Lehrprobenthemen

Allgemeine Hinweise für die Prüflinge

Die unvorbereiteten Kurzlehrproben (ca. 15 Minuten) dienen zur Überprüfung der Fachkompetenz im Bereich der methodischen Fertigkeiten. 

Ab Bekanntgabe des Themas sowie des Startpunktes beträgt die Vorbereitungszeit 15 Minuten. 
Hierbei sind folgende Unterlagen erlaubt: 

  1. Leeres Blatt Papier 
  2. Stift

Werden in der 15-minütigen Vorbereitungszeit durch den Prüfer unzulässige Hilfsmittel (z.B. Lehrplan; Notizzettel mit bereits vorhandenem Beschrieb; Besser Unterrichten; Mobiltelefon (How2Ski App); etc.) festgestellt, wird dies als Unterschleif und somit die Lehrprobe als nicht bestanden gewertet.

Die Prüfungsstecke wird vom Prüfer festgelegt, eine zusätzliche Liftfahrt ist dabei nicht möglich. 

Durch den limitierten Zeitrahmen und die vorgegebene Gruppe spiegeln die Lehrversuche keine vollständig reale Unterrichtssituation wider.  

Um angesichts dieser fiktiven Situation wichtige Standards überprüfen zu können, müssen grundsätzlich folgende Punkte erfüllt sein: 

  1. Benennen Sie alle Themenschwerpunkte und bearbeiten Sie davon mindestens einen ausführlich und fundiert
  2. Arbeiten Sie mit variablen Aufgabenstellungen und abwechslungsreicher Organisation
  3. Achten Sie auf die Einbeziehung der vorherrschenden Situation (Schneesituation; Pistenzustand; Geländesituation; etc.)
  4. Stellen Sie passende Aufgaben und begründen Sie das Ziel der jeweiligen Aufgabe bzw. das Ziel des jeweiligen Aufgabenblocks
  5. Achten Sie auf ein entsprechendes Verhältnis von Praxis- und Fahranteil vs. Vermittlungsanteil (Erarbeiten-Themen = 50:50; Verbesserung-Themen = ca. 70:30) 
  6. Gestalten Sie den Unterricht basierend auf einer methodisch nachvollziehbaren und sinnvollen Struktur


Lehrprobenthemen

Lehrprobenthemen – Level 3 Skilehrer
Formular – Lehrprobenvordruck/Kursplanung

Als lehrgangsbegleitendes Skript dient ausschließlich der neue DSLV Skilehrerplan “SKIFAHREN und unterrichten”.

Zusätzliche Unterstützung wird in Form der How2ski App bereitgestellt. (nicht verpflichtend)

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