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Überblick
Ausbildungslehrgang Risikomanagement 1
Theoretische und praktische Grundlagen im Variantenskilauf, in der Kameradenhilfe und Beurteilung der Lawinengefahr. Ziel ist das sichere Unterrichten und Betreuen auf Pisten und in Pistennähe
Skilehrer Nordic Level 3, Ausbildungsteile 1 und 2 sowie Prüfungslehrgang
Die Ausbildung beinhaltet die motorischen und methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie das theoretische Wissen. Der Schwerpunkt liegt auf dem souveränen Unterrichten gemäß der DSLV Schneesport Philosophie in allen Lernebenen. Der Könner unter den Schneesportlehrern meistert durch umfangreiche Erfahrung und Wissen geschickt die unterschiedlichen Situationen und trifft eigenständig die geeigneten Entscheidungen. Der Skilehrer Nordic Level 3 darf durch einen Staatlich geprüften Schneesportlehrer zur eigenständigen Erteilung von Skiunterricht auf Loipen eingesetzt werden. Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Qualifikation „Skilehrer Nordic Level 3“ verliehen. Mit der Aufnahme als Mitglied im DSLV erhält der Absolvent einen entsprechenden Ausweis.
Voraussetzung und Ziele
Die Ausbildung und Prüfung zum Skilehrer Nordic Level 3 führt, aufbauend auf Level 1 und 2, zur höchsten verbandsinternen Skilehrerausbildung im Deutschen Skilehrerverband. Mit Bestehen der Prüfung zum Skilehrer Nordic Level 3 erhält man die international anerkannte ISIA-Marke.
Die Ausbildung Level 3 besteht in der Summe aus 9 Tagen Ausbildung. Welche sich zwischen Ausbildungsteil 1 (5 Tage) und Ausbildungsteil 2 (4 Tage) zusammensetzen.
Die Prüfung umfasst 2 Tage, in welchen die motorischen und methodischen Fertigkeiten und Fähigkeiten abgeprüft werden.
Lehrgangsziel
Ziel der Ausbildung zum Skilehrer Nordic Level 3 ist die Vermittlung von, auf dem Skilehrer Nordic Level 2 aufbauenden und vertiefenden Fertigkeiten und Fähigkeiten in Motorik und Methodik in Theorie und Praxis.
Zulassungsvoraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe von 9 UE (Unterrichtseinheiten), welcher nicht älter als zwei Jahre darf
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), dass die körperliche und gesundheitliche Eignung für die gewählte Ausbildungsrichtung bescheinigt
- Vorlage eines amtlichen erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der Qualifikation Skilehrer Nordic Level 2 (falls kein DSLV Mitglied)
- Nachweis des Praktikums (§3 APO Skilehrer Nordic Level 3)
- Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Bearbeitungsnachweis der Online Theorieprüfung
Material – Ausrüstung
- Ski: Skating und Klassik, Länge = Einteilung nach Gewicht
- Stöcke: Skating, Länge = Körpergröße minus 10%
- Stöcke: Klassik, Länge = Körpergröße minus 15%
- Schuhe: Skating und Klassik oder Kombischuh
- Sonstiges: Erste Hilfe Set, Stirnlampe, Funktionsbekleidung (Schichtenprinzip), Rucksack, Trinkflasche
Lehrgangsinhalt und -plan Risikomanagement 1
Inhaltsbeschreibung Risikomanagement 1
Lehrgangsablauf RM 1
Im Rahmen der verschiedenen praktischen und theoretischen Ausbildungseinheiten zum Skilehrer Level 3 wird eine praktische und theoretische Ausbildung im Bereich Fertigkeiten im Risikomanagement durchgeführt, die in Form eines spezifischen Basislehrgangs mit vier Tagen Dauer angeboten wird.
Lehrgangsziel
Im Basislehrgang Risikomanagement 1 werden den Teilnehmern grundlegenden Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis in den Bereichen Risikomanagement im alpinen Skilauf, Kameradenhilfe und Beurteilung der Lawinengefahr vermittelt.
Inhalte
- Kameradenhilfe/Suche mit dem LVS-Gerät – Wirkungsweise, Gegenseitigkeitsprobe, Suchstrategien und Suchverfahren, Signalsuche, Grobsuche Feinsuche, Punktortung, Schaufelstrategien
- Führungstaktik beim Variantenfahren – Organisationsregeln und Organisationsformen beim Variantenfahren, Auf- und Abstieg ohne Ski, Abbremsen von Stürzen
- Beurteilung der Lawinengefahr, Orientierung und Tourenplanung – Kartenkunde, Bestimmung von Hangsteilheit und Exposition, praktisches Orientieren, Tourenplanung für das Variantenfahren, Gefahrenstellen erkennen und Checkpunkte festlegen, Routenfindung
- Beurteilung der Lawinengefahr, Risikomanagement – Risikomanagement beim Variantenfahren, Anwendung der empfohlenen Standards innerhalb des DSLV
Zu erwerbende Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Kenntnisse zum Risikomanagement beim Variantenfahren, Beherrschen der empfohlenen Standards beim Variantenfahren nach dem Faltblatt „Achtung Lawinen“
- Beherrschen der 3×3-Filtermethode
- Beherrschen des Kontrollinstruments (Snow Card) zur quantitativen Beurteilung der Lawinengefahr
- Beherrschen der Funktion und der Kontrolle der LVS-Geräte
- Beherrschen der Kameradenhilfe mit dem LVS-Gerät
- Kenntnisse geländeangepasster Organisationsformen beim Variantenfahren unter laufender Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit u. Erlebniswert
- Kenntnisse über führungstechnische und -taktische Maßnahmen beim Befahren schwieriger Geländeabschnitte
- Kenntnisse über führungstechnische und -taktische Maßnahmen beim Auf- und Abstieg ohne Ski
- Kenntnisse der wichtigsten Maßnahmen zur Orientierung im Gelände (Karte einnorden, Bestimmung des eigenen Standorts im Gelände)
- Kenntnisse zum Messen von Hangsteilheiten, -expositionen und Geländeformen, vorbereitende Tourenplanung für das Variantenfahren unter Ausnutzung aller relevanten Informationsquellen
- Kenntnisse zu Gefahrenstellen erkennen und Checkpunkte im Gelände festlegen
Individuelle Voraussetzungen
- Sicheres und zügiges Fahren im Gelände
- Allgemein guter Fitnesszustand, um den Umfang und die Intensität der Inhalte zu realisieren.
Ausrüstung
- All-Mountain- bzw. Freeride-Ski werden empfohlen
- Kleiner Rucksack für Notfallausrüstung (LVS-Gerät*, Lawinensonde, Lawinenschaufel, 1.Hilfe Set)
- Digitales LVS-Gerät (3-Antennengerät)
- Helm – Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei sicherheitsrelevanten Ausbildungsinhalten einen Helm zu tragen.
- Zusätzlich empfehlen wir das Tragen eines Rückenprotektors.
Literatur
- Alpin-Lehrplan 4, Skibergsteigen – Freeriding, BLV-Verlag, 4. Auflage 2007
- DSLV Lehrplan „Freeriden einfach“, 1. Auflage 2011
- Faltblatt „Achtung Lawinen“ (erhält jeder LG-Teilnehmer vor Ort)
Lehrgangsinhalt für Ausbildung Teil 1
Inhaltsbeschreibung Teil 1
Im ersten Ausbildungsteil zum Skilehrer Nordic Level 3 werden innerhalb der 5 Ausbildungstage die motorischen und methodischen Kompetenzen für das erforderliche Niveau angeeignet und trainiert.
Im Bereich der methodischen Kompetenzen werden die Lernebenen rot und schwarz aufbereitet. Der Fokus liegt auf der Trennung zwischen Erarbeitungs- und Verbesserungsthemen.
Im Bereich der motorischen Kompetenzen werden die technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten der klassischen Technik, hinführend auf das Level 3 Niveau ausgebildet und in den vorherrschenden Situationen angewendet.
Motorik
Technik – Klassik
Der Lehrgang dient als Vorbereitungslehrgang für die anstehende Level 3 – Prüfung. Es erfolgt auch ein Training der möglichen Prüfungsaufgaben mit individuellem Feedback.
Methodik
Unterrichtsstruktur – Start – Weg – Ziel
Der Level 3 – Skilehrer Nordic soll einen strukturierten und variablen Unterricht in den Lernebenen rot und schwarz gestalten können. Beim Level 3 liegt nun der Fokus auf dem “speziellen Verbessern” der Skischüler anhand der beobachteten Fehlerbilder.
Erarbeiten und Verbessern
Zur Schulung wird im Lehrgang die Struktur (Start „Intro“ – Weg – Ziel) in den beiden Lernebenen rot und schwarz auf Level 3 – Niveau ausgebildet. Der Unterschied zwischen den beiden Unterrichtsarten “Erarbeiten und Verbessern” wird systematisch erarbeitet und mittels Kurzlehrversuchen (Teilnehmerinnen und Ausbilderin) geschult.
BBB – Beobachten – Beurteilen – Beraten
Beobachten – Beurteilen – Beraten in der Lernebene rot, mit Schwerpunkt des individuellen Beratens in Hinblick auf die Bewegungsvariablen. In Kleingruppen wird das Erkennen des Fehlerbildes und die damit verbundene Korrektur intensiv geschult. Der Fokus liegt hier auf der Zuordnung des Fehlerbildes zu einer Kurvenphase und einer Hauptbewegung. Das Ergebnis ist kundenorientiertes und hochwertiges Unterrichten.
Skripte, Dokumente Nordic – als lehrgangsbegleitende Unterlagen dienen:
DSLV Lehrplan “Skilanglaufen einfach” ,
Besser Unterrichten “Motorik – Methodik”, “Methodik – Skating”, “Methodik – Klassik”
Lehrgangsinhalt für Ausbildung Teil 2
Inhaltsbeschreibung Ausbildung Teil 2
Im Teil 2 der Ausbildung zum Level 3 werden innerhalb der 4 Tage die erlangten Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der Motorik und Methodik verfestigt und optimal auf die Prüfung vorbereitet.
Von elementarer Bedeutung in der Motorik ist das Trainieren der technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in dem Bereich Skating.
Im Bereich der Methodik werden die Themen der Lernebenen Rot und Schwarz nochmals aufbereitet und die Unterscheidung zwischen Erarbeitungs- und Verbesserungsthemen erarbeitet und vertieft. In diesem Ausbildungsblock werden vermehrt Lehrproben mit individuellem Feedback durchgeführt, womit eine optimale Vorbereitung für die Prüfung gegeben ist.
Motorik
Technik – Skating
Der Lehrgang dient als Vorbereitungslehrgang für die anstehende Level 3 – Prüfung. Es erfolgt auch ein Training der möglichen Prüfungsaufgaben mit individuellem Feedback.
Methodik
Strukturiertes und qualitatives Unterrichten
Der Skilehrer Nordic Level 3 soll einen strukturierten und variablen Unterricht in den Lernebenen Rot und Schwarz in unterschiedlichen Situationen gestalten und durchführen können.
Lehrprobentraining
Vorbereitung auf die Prüfung Level 3 im Bereich der „unvorbereitete Lehrproben“ durch Training von ausgewählten Themen in der Lernebene Rot und Schwarz mit individuellem Feedback durch den Ausbilder.
Allgemeine Informationen zur Prüfung
Inhalt Prüfungseröffnung
- Ablaufplan Prüfung mit Gruppeneinteilung Lehreignung
- Ausgabe der Startnummern
- Bekanntgabe der Prüfungskriterien
Die Teilnahme an der Prüfungseröffnung ist generell verpflichtend.
Achtung: Bei Nichterscheinen am Eröffnungsabend erfolgt ausnahmslos keine Zulassung zu den weiteren Teilen der Prüfung.
Die Theorieprüfung findet vorab online statt. Der Bearbeitungsnachweis muss bei Prüfungseröffnung dem Lehrgangleiter vorgelegt werden.
Der genaue Treffpunkt wird vor Lehrgangsbeginn durch die Geschäftsstelle des DSLV per Mail bekannt gegeben.
Prüfungsergebnis:
Die Bewertung im Prüfungsbereich Risikomanagement erfolgt in der Unterscheidung nach bestanden/nicht bestanden. Die Note im Prüfungsbereich methodisch-didaktische Fertigkeiten errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der vorbereiteten und unvorbereiteten Lehrprobe. Die Note im Prüfungsbereich motorische Fertigkeiten errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der drei Prüfungsaufgaben Technik Skating und Technik Klassik und Zeitlauf. Die Note im Prüfungsbereich theoretisches Wissen errechnet sich aus dem Ergebnis der Klausur.
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- die Prüfungsbereiche methodisch-didaktische Fertigkeiten, motorische Fertigkeiten und theoretisches Wissen mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurden.
- wenn die Prüfungsaufgabe Technik Skating (motorische Fertigkeiten) mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde.
- wenn die Prüfungsaufgabe Technik Klassik (motorische Fertigkeiten) mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde.
die Prüfungsaufgabe Zeitlauf mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde.
Prüfungsinhalt
Inhaltsbeschreibung Prüfung
Die Prüfung Skilehrer Nordic Level 3 führt zur höchsten verbandsinternen Qualifikation im Deutschen Skilehrerverband, die auch zum Erhalt der ISIA-Marke berechtigt.
Motorik Prüfung
Die Wahl von Prüfungsgelände, -aufgabenstellung und –zeitraum erfolgt unmittelbar vor der Prüfung durch den Lehrgangsleiter*in in Abhängigkeit von der Situation (Schnee, Wetter etc.).
Jede Prüfungsfahrt wird vor der Prüfung von einem DSLV Ausbilder demonstriert.
Methodik Prüfung
Es wird eine vorbereitete und eine unvorbereitete Lehrprobe der prüfungsrelevanten Lehrprobenthemen von je 15 Minuten abgeprüft.
- Vorbereitete Lehrprobe: Klassik- oder Skating-Thema aus dem bestehenden Lehrprobenthemen.
- Unvorbereitete Lehrprobe: Hierbei handelt es sich um einen simulierten Gruppenunterricht für Skischüler. Das Alter und die konditionellen / koordinativen Voraussetzungen der Schülergruppe entsprechen der Realsituation. Die Themenstellung erfolgt aus den Lernebenen rot oder schwarz.
Durch den Prüfer erfolgt die Bekanntgabe des Themas 15 Minuten vor Beginn der Prüfung, diesen Zeitraum können die Prüflinge zur selbstständigen Vorbereitung nutzen.
Grundsätzlich wird die Prüfungsleistung von einem Prüfer in ganzen Noten von 1 bis 6 bewertet.
Der Prüfungsteil Lehreignung ist bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde
Online Theorieprüfung
Der Bearbeitungsnachweis muss bei Prüfungseröffnung dem Lehrgangleiter vorgelegt werden.
- Unfallkunde / Erste Hilfe
- Methodik / Didaktik
- Motorik / Bewegungslehre
- Ausrüstungs- und Materialkunde
- Organisations- und Rechtsfragen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Skilehrer Nordic Level 3
§ 1 Art und Zweck der Prüfung, Berechtigung
(1) Die Prüfungen zum „Skilehrer Nordic Level 3“ werden vom Deutschen Skilehrerverband (DSLV) angeboten und durchgeführt.
(2) Der Skilehrer Nordic Level 3 darf durch einen Staatlich geprüften Schneesportlehrer zur eigenständigen Erteilung von Skilanglaufunterricht eingesetzt werden. Über die bestandene Prüfung wird den Ausbildungsteilnehmern ein Zeugnis ausgestellt.
(3) Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Qualifikation „Skilehrer Nordic Level 3“ verliehen. Mit der Aufnahme als Mitglied im DSLV erhält der Absolvent einen entsprechenden Ausweis.
§ 2 Organisation der Ausbildungsrichtungen
(1) Die Ausbildung und Prüfung zum Skilehrer Nordic Level 3 ist wie folgt gegliedert:
- Praktikum (§ 3)
- Risikomanagement 1 (§ 4)
- Ausbildung (§ 6);
- Prüfung (§ 8);
Die Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge erstrecken sich über 15 Tage, wobei ein Tag mindestens
8 Unterrichtsstunden à 60 Minuten umfasst.
(2) Der Deutsche Skilehrerverband (DSLV) ist mit der Ausbildung und der Prüfung betraut.
(3) Ausbilder und Prüfer im Rahmen der Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge bzw. Betreuer im Rahmen des Praktikums kann nur sein, wer die staatliche Prüfung bzw. Level 3 Prüfung in der jeweiligen Ausbildungsrichtung oder die staatliche Prüfung in einer anderen Ausbildungsrichtung erfolgreich abgelegt hat. Der DSLV kann den Einsatz eines Ausbilders im Hinblick auf Aufsicht und Verantwortung mit Auflagen verbinden. Insbesondere kann die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis nach Ablegung der staatlichen Prüfung in der betreffenden Ausbildungsrichtung zur Auflage gemacht werden.
§ 3 Praktikum
(1) Zeitpunkt, Inhalte und Umfang des Praktikums werden in der Anlage 1 geregelt. Weiterbildungsveranstaltungen durch die Profi-Ski-/Skilanglaufschule können höchstens mit bis zu 24 Std. auf die Dauer des Praktikums angerechnet werden. Über das Praktikum ist ein Nachweis mit Angaben zum Zeitraum und Lehrinhalt sowie der Unterschrift des Skischulleiters der jeweiligen Profi-Ski-/Skilanglaufschule im DSLV vorzulegen. Der Nachweis des Praktikums ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Ausbildung
(§ 5).
§ 4 Risikomanagement
(1) Inhalte, Verfahren und Ausbildungsmodalitäten der Ausbildung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.
(2) Der Nachweis der Ausbildung Risikomanagement 1 ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung (§ 8)
§ 5 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
(1) Für die Zulassung zur Ausbildung ist allgemein erforderlich:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung über mindestens 9 UE (Unterrichtseinheiten), nicht älter als zwei Jahre zu Ausbildungsbeginn Level 3,
- Theoretisches Selbststudium zur inhaltlichen Vorbereitung auf die Ausbildung über mindestens 24 UE (Unterrichtseinheiten);
- Nachweis der Qualifikation Skilehrer Nordic Level 2,
- Nachweis des Praktikums (§ 3),
- ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
(2) Zur Ausbildung kann nicht zugelassen werden, wer
- nicht im Besitz der Fähigkeit ist, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 Strafgesetzbuch);
- auf Grund einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens für die Ausübung eines Lehrberufs ungeeignet erscheint;
§ 6 Ausbildung
(1) Inhalte, Verfahren und Ausbildungsmodalitäten der Ausbildung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.
(2) Ausbildungsgrundlage ist der offiziell gültige Lehrplan des DSLV.
§ 7 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung ist allgemein erforderlich:
- Nachweis der vollumfänglichen Teilnahme an der Ausbildung Skilehrer Nordic Level 3;
- Nachweis der vollumfänglichen Teilnahme an der Ausbildung Risikomanagement 1;
- Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der Online-Theorieprüfung Skilehrer Nordic Level 3
§ 8 Prüfung
(1) Inhalte, Verfahren und Prüfungsmodalitäten der Prüfung ergeben sich aus Anlage 1 zu dieser Verordnung.
(2) Die Prüfung im Risikomanagement besteht aus einer Prüfung im Umgang mit dem LVS-Gerät sowie der Verschüttetensuche.
(3) Die Prüfung Skilehrer Nordic Level 3 besteht aus Prüfungen der motorischen Fertigkeiten, der methodisch-didaktischen Fertigkeiten und des theoretischen Wissens.
(4) Die Prüfungsaufgaben in der Motorik werden grundsätzlich von zwei Prüfern bewertet. Die Zahl der Prüfer kann erhöht werden, wenn dies nach den besonderen Umständen zur besseren Beobachtung einzelner Teile der Prüfungsaufgabe zweckmäßig ist. Innerhalb einer Prüfungsaufgabe können Teilaufgaben auch nur von einem Prüfer bewertet werden. In diesem Fall ist die Note aus mindestens zwei von zwei verschiedenen Prüfern bewerteten Teilprüfungsaufgaben als Durchschnittsnote zu bilden.
(5) Die Prüfungsaufgabe in der Methodik erfolgt, soweit die Anlage 1 nichts anderes bestimmt, in einer Lehrprobe. Die Prüfungsaufgabe in der Methodik wird grundsätzlich von einem Prüfer bewertet.
(6) Prüfungsvorsitzender und Prüfer werden jeweils vom Deutschen Skilehrerverband eingesetzt. Der Prüfungsvorsitzende …
- überwacht den Ablauf der Prüfung im Ganzen;
- entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und den Ausschluss von der Prüfung;
- stellt das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung fest und unterzeichnet die Prüfungszeugnisse.
(7) Als Prüfer können ausschließlich Mitglieder im Ausbilderteam des Deutschen Skilehrerverbandes eingesetzt werden.
§ 9 Ordnungsmaßnahmen, Ausschluss von Ausbildung und Prüfung
(1) Die Ausbildungs- und Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, den der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit dienenden Anweisungen der Person, die den Lehrgang leitet (Lehrgangsleiter) nachzukommen.
(2) Ausbildungsteilnehmer, die ihren Verpflichtungen trotz Ermahnung nicht nachkommen, können mit folgenden Ordnungsmaßnahmen belegt werden:
- Verwarnung durch den Lehrgangsleiter oder den Ausbilder;
- Ausschluss von dem betreffenden Lehrgang durch den Lehrgangsleiter;
- Ausschluss von der gesamten Ausbildung oder Prüfung durch den Prüfungsvorsitzenden.
(3) Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme ist dem Ausbildungs- oder Prüfungsteilnehmer Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich zu vollziehen und aktenkundig zu machen.
(4) Die Regelung des Abs. 2 findet entsprechend Anwendung in Fällen, in denen ein Ausbildungs- oder Prüfungsteilnehmer
- den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung oder Prüfung stört oder zu stören versucht;
- durch sein Verhalten eine Gefahr für sich oder andere darstellt;
- an einer Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer ernstlich gefährden oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung oder Prüfung beeinträchtigen würde.
§ 10 Bekanntmachung der Lehrgänge, Versagung der Zulassung zu einem Lehrgang
(1) Der DSLV veröffentlicht Lehrgänge, die von ihm durchgeführt werden, im Magazin SnowSport und auf seiner Website.
(2) In der Bekanntmachung bzw. Ausschreibung sind festzulegen: Anmeldefrist, -anschrift, -unterlagen sowie die Ausbildungs- und Prüfungsgebühren.
(3) Die Meldefrist endet 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Können aus Kapazitätsgründen nicht alle Ausbildungsteilnehmer berücksichtigt werden, so ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung maßgeblich. Darauf ist bei der Ausschreibung hinzuweisen.
§ 11 Prüfungsblätter
Die von den Prüfern festgesetzten Einzelnoten sind in die Prüfungsblätter einzutragen und von den Prüfern zu unterzeichnen. Diese Prüfungsblätter sind vom Deutschen Skilehrerverband zu den Prüfungsakten zu nehmen.
§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen, Notenbildung
(1) Bei der Bewertung der Prüfungsleistung durch den einzelnen Prüfer werden ausschließlich folgende Noten erteilt:
sehr gut (1) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,
gut (2) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,
befriedigend (3) = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
ausreichend (4) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht,
mangelhaft (5) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können,
ungenügend (6) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Die Bewertung einer Prüfungsleistung mit einer Zwischennote ist nicht zulässig.
(2) Ist eine Note aus mehreren Einzelbewertungen oder aus voneinander abweichenden Bewertungen mehrerer Prüfer zu ermitteln, so ist die Notensumme durch die Zahl der Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung zu teilen. Dabei zählt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist, jede Note einfach. Die Note wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Es ergibt sich so ein errechneter Zahlenwert; für diesen gilt:
sehr gut: bei einem Notenschnitt von 1,00 bis 1,50 einschließlich,
gut: bei einem Notenschnitt von 1,51 bis 2,50 einschließlich,
befriedigend: bei einem Notenschnitt von 2,51 bis 3,50 einschließlich,
ausreichend: bei einem Notenschnitt von 3,51 bis 4,50 einschließlich,
mangelhaft: bei einem Notenschnitt von 4,51 bis 5,50 einschließlich,
ungenügend: bei einem Notenschnitt über 5,51.
§ 13 Unterschleif und Beeinflussungsversuch
(1) Versuchen die Prüfungsteilnehmer das Ergebnis einer Prüfungsaufgabe durch Unterschleif, Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zum eigenen oder fremden Vorteil zu beeinflussen, so ist die betreffende Prüfungsleistung mit „ungenügend“ zu bewerten. In schweren Fällen erfolgt der Ausschluss von der Prüfung; die Prüfung ist nicht bestanden. Als Versuch einer Täuschung gilt schon das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Ausgabe der Prüfungsaufgaben, es sei denn, die Ausbildungsteilnehmer weisen nach, dass der Besitz weder Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit beruht.
(2) Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Aushändigung des Zeugnisses bzw. der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang festgestellt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit „ungenügend“ zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen. In schweren Fällen ist die Gesamtprüfung als nicht bestanden zu erklären. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls in berichtigter Fassung neu auszustellen.
§ 14 Rücktritt und Abbruch
(1) Im Fall eines Rücktritts von der Teilnahme nach der Zulassung zu einem Lehrgang, aber vor dessen Beginn, gilt die Zulassung als nicht erfolgt. Bei einem Rücktritt nach Lehrgangseröffnung gilt der Lehrgang als nicht erfolgreich absolviert. Sofern für den Rücktritt Gründe maßgebend sind, die der Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertreten hat, kann der bis zum Rücktritt regelmäßig und erfolgreich besuchte Lehrgangsteil anerkannt werden. Der Prüfungsvorsitzende kann das Nachholen des versäumten Lehrgangsteils zum nächstmöglichen Zeitpunkt in einer geeigneten Lehrgangsmaßnahme genehmigen.
(2) Vom Ausbildungsteilnehmer nicht zu vertretende Gründe für den Rücktritt sind unaufgefordert in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eintreten des Rücktrittsgrunds nachzuweisen. Im Fall von Erkrankung oder Verletzung ist der Nachweis durch ärztliches Zeugnis zu erbringen; von diesem Erfordernis kann im Einzelfall nach Entscheidung des Prüfungsvorsitzenden abgewichen werden.
(3) Wird eine Teilprüfung nicht angetreten, so gilt sie als nicht bestanden.
(4) Kann ein Lehrgang oder die Prüfung aus unabwendbaren, insbesondere witterungsbedingten Gründen vom Veranstalter nicht zu Ende geführt werden, so müssen die nicht abgelegten Lehrgangsteile bzw. Prüfungsaufgaben zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden.
§ 15 Wiederholung der Prüfung
(1) Wer die gesamte Prüfung bzw. Prüfungsbereiche nicht bestanden hat, kann diese wiederholen. Die Wiederholung ist frühestens nach vier Wochen an einem der nächsten Prüfungstermine möglich. Die Wiederholung des Prüfungsbereiches theoretisches Wissen ist jederzeit möglich
(2) Das Verfahren bei einer Wiederholungsprüfung ist dasselbe wie bei der ersten Prüfung. Die Ergebnisse bestandener Prüfungsbereiche werden angerechnet.
§ 16 Anerkennung anderer Befähigungsnachweise
Der Deutsche Skilehrerverband (DSLV) entscheidet über die Anerkennung anderer Befähigungsnachweise.
§ 17 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Anpassungen
(1) Diese Verordnung tritt am 01.12.2020 in Kraft.
(2) Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Skilehrer Level 3 vom 01.07.2019 tritt am 30.11.2020 außer Kraft.
(3) Folgende Anpassungen wurden beschlossen:
28.11.2020: § 4 (2), § 6 (2), § 7, § 15 und Anlage 1
Grainau, den 01.12.2020
gez. Wolfgang Pohl gez. Max Holzmann
Präsident Vorstand/Ausbildung
Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Skilehrer Nordic Level 3:
1. Ausbildungsgrundlage
Die Grundlage der Ausbildung ist der offiziell gültige Lehrplan des DSLV und die DSLV Schneesport Philosophie. Der Schwerpunkt liegt auf dem Unterrichten in allen Lernebenen.
2. Praktikum
Der Umfang des Praktikums beträgt 152 Stunden und muss in der Zeit nach Abschluss der Ausbildung zum Skilehrer Nordic Level 2 bis zur Teilnahme an der Ausbildung zum Skilehrer Nordic Level 3 (§ 6) in einer Profi-Ski-/Skilanglaufschule, die im DSLV gemeldet ist, absolviert werden und ist mit einer schriftlichen Bestätigung, vom jeweiligen Skischulleiter unterschrieben, nachzuweisen. Der Skischuleiter verpflichtet sich, den Auszubildenden auf seinem Weg zum Skilehrer Nordic Level 3 zu begleiten und auf die Prüfung vorzubereiten. Zudem unterweist er ihn in allen Tätigkeitsfeldern des Skilanglaufunterricht, beaufsichtigt das Praktikum und bestätigt es mit seiner Unterschrift auf der Praktikumsbestätigung.
3. Ausbildung
Die Ausbildung Skilehrer Nordic Level 3 umfasst die Ausbildungsbereiche des Risikomanagement, die motorischen und die methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie des theoretischen Wissens.
3.1 Ausbildungsbereich Risikomanagement
In der Ausbildung werden den Teilnehmern grundlegenden Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis in den Bereichen Variantenskilauf, Orientierung, Kameradenhilfe, Verschüttetensuche, Versorgung, Lagerung/Abtransport eines Verletzten außerhalb gesicherter Pisten und Beurteilung der Lawinengefahr vermittelt.
3.2 Ausbildungsbereich motorische Fertigkeiten
Skating – Lauftechniken und deren situative Anpassung, sportliche Technikvariationen, optimale Technikwechsel, Training der Prüfungsaufgaben, Bewegungsanalyse.
Klassik – Lauftechniken und deren situative Anpassung, sportliche Technikvariationen, optimale Technikwechsel, Training der Prüfungsaufgaben, Bewegungsanalyse.
3.3 Ausbildungsbereich methodisch-didaktische Fertigkeiten
Ein präziser Umgang mit der DSLV Schneesport Philosophie, Lehren von motorischen und methodisch-didaktischen Fertigkeiten mit Schwerpunkt in den Lernebenen rot und schwarz, Vertiefung des Unterrichtswissens und Unterrichtstrainings in Bezug auf die Themen der Prüfungslehrproben.
3.4 Ausbildungsbereich theoretisches Wissen
Präzises, vertiefendes theoretisches Wissen im Skilanglauf, insbesondere mit dem Schwerpunkt Aufgaben (A) – Organisieren (O) – Vermitteln (V), der Bewegungsanalyse und der DSLV Laufphilosophie, Lawinen- und Wetterkunde, Erste Hilfe/Unfallkunde/Versorgung/Abtransport von Verletzten, Organisation/Sorgfalts-/Aufsichtspflichten/Rechtsfragen, Materialkunde und Tourismuskunde.
4. Prüfung
Die Prüfung Skilehrer Nordic Level 3 umfasst Prüfungen im Bereich Risikomanagement, der motorischen und der methodisch-didaktischen Fertigkeiten sowie des theoretischen Wissens. Die Entscheidung über die Festlegung von Prüfungsaufgaben trifft der Deutsche Skilehrerverband. Diese Entscheidungen werden den Prüfungsteilnehmern vor der Abnahme der einzelnen Prüfungsaufgaben bekanntgegeben. Die Prüfung untergliedert sich in folgende Prüfungsbereiche und
Prüfungsaufgaben:
4.1. Prüfungsbereich Risikomanagement
Umgang und Verschüttetensuche mit dem LVS-Gerät
4.2 Prüfungsbereich methodisch-didaktische Fertigkeiten
Zwei unvorbereitete Lehrproben (15 min.), je eine in den Bereichen Skating und Klassik.
4.3 Prüfungsbereich motorische Fertigkeiten
Technik Skating – eine situative Prüfungsaufgabe als Technikrunde, gegebenenfalls mit koordinativen Zusatzaufgaben, auch auf verschiedenen Teilstrecken möglich.Technik Klassik – eine situative Prüfungsaufgabe als Technikrunde, gegebenenfalls mit koordinativen Zusatzaufgaben, auch auf verschiedenen Teilstrecken möglich.Zeitlauf – in einer vorgegebenen, modernen Wettkampfform (die Laufzeit wird mittels einer Zeitlauftabelle in eine Note umgerechnet).
4.4 Prüfungsbereich theoretisches Wissen
Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der Online-Theorieprüfung Skilehrer Nordic Level 3.
5. Bewertung
(1) Die Bewertung im Prüfungsbereich 4.1. (Risikomanagement) erfolgt in der Unterscheidung nach bestanden/nicht bestanden. Die Note im Prüfungsbereich 4.2 (methodisch-didaktische Fertigkeiten) errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der beiden unvorbereiteten Lehrproben.
Die Note im Prüfungsbereich 4.3 (motorische Fertigkeiten) errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der drei Prüfungsaufgaben (Technik Skating und Technik Klassik und Zeitlauf).
(2) Der Prüfungsbereich mit der Nummer 4.4. (theoretisches Wissen) gilt als bestanden, wenn die DSLV Online-Theorieprüfung erfolgreich absolviert wurde.
(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche wie folgt absolviert wurden:
- wenn der Prüfungsbereich gemäß den Nummer 4.1. (Risikomanagement) mit bestanden bewertet wurde,
- wenn die Prüfungsbereiche gemäß den Nummern 4.2 (methodisch-didaktische Fertigkeiten) und 4.3 (motorische Fertigkeiten) mit jeweils mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurden,
- wenn der Prüfungsbereich 4.4. (theoretisches Wissen) durch das Zertifikat über die erfolgreiche Bearbeitung nachgewiesen wurde,
- wenn die Prüfungsaufgabe Technik Skating gemäß der Nummer 4.3 (motorische Fertigkeiten) mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde,
- wenn die Prüfungsaufgabe Technik Klassik gemäß der Nummer 4.3 (motorische Fertigkeiten) mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde und
- wenn die Prüfungsaufgabe Zeitlauf gemäß der Nummer 4.3 (motorische Fertigkeiten) mit mindestens der Note „ausreichend“ absolviert wurde.
Risikomanagement: Präsentationen und Dokumente
Hinweise für die Methodik Prüfung und Lehrprobenthemen
Allgemeine Hinweise für die Prüflinge
Die unvorbereiteten Lehrproben (ca. 15 Minuten) dienen zur Überprüfung der Fachkompetenz im Bereich der methodischen Fertigkeiten.
Ab Bekanntgabe des Themas sowie des Startpunktes beträgt die Vorbereitungszeit 15 Minuten.
Hierbei sind folgende Unterlagen erlaubt:
- Leeres Blatt Papier
- Stift
Werden in der 15-minütigen Vorbereitungszeit durch den Prüfer unzulässige Hilfsmittel (z.B. Lehrplan; Notizzettel mit bereits vorhandenem Beschrieb; Besser Unterrichten; Mobiltelefon, etc.) festgestellt, wird dies als Unterschleif und somit die Lehrprobe als nicht bestanden gewertet.
Die Prüfungsstecke wird vom Prüfer festgelegt.
Durch den limitierten Zeitrahmen und die vorgegebene Gruppe spiegeln die Lehrversuche keine vollständig reale Unterrichtssituation wider.
Um angesichts dieser fiktiven Situation wichtige Standards überprüfen zu können, müssen grundsätzlich folgende Punkte erfüllt sein:
- Benennen Sie alle Themenschwerpunkte und bearbeiten Sie davon mindestens einen ausführlich und fundiert
- Arbeiten Sie mit variablen Aufgabenstellungen und abwechslungsreicher Organisation
- Achten Sie auf die Einbeziehung der vorherrschenden Situation (Schneesituation; Loipenzustand; Geländesituation; etc.)
- Stellen Sie passende Aufgaben und begründen Sie das Ziel der jeweiligen Aufgabe bzw. das Ziel des jeweiligen Aufgabenblocks
- Achten Sie auf ein entsprechendes Verhältnis von Praxis- und Laufanteil vs. Vermittlungsanteil (Erarbeiten-Themen = 50:50; Verbesserung-Themen = ca. 70:30)
- Gestalten Sie den Unterricht basierend auf einer methodisch nachvollziehbaren und sinnvollen Struktur
Lehrprobenthemen
Level 3 Nordic – Lehrprobenthemen
Formular – Kursplanung/Lehrprobenvordruck