Die diesjährige Schulleiterversammlung des DSLV am 17.10.2026 steht im Zeichen wichtiger Veränderungen. Norbert Haslach kandidiert nicht erneut für den Vorstand, sondern für das Amt des Präsidenten. Zudem werden turnusgemäß ein neuer Vorstand der Schneesportschulen sowie eine neue Kommission Profi-Schule gewählt.
Die Schulleiterversammlung ist gemäß Satzung ein offizielles Organ des Verbandes. Sie setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Schneesportschulen gemäß § 4 Ziffer 2 der Satzung zusammen, soweit diese als Profi-Schule Mitglied des Verbandes sind. Der Vorstand/Schneesportschulen berichtet der Versammlung über seine Aktivitäten im zurückliegenden Wirtschaftsjahr 2025-26. In diesem Jahr wählen die wahlberechtigten Schulleiterinnen und Schulleiter zudem den
Vorstand/Schneesportschulen und die vier Mitglieder der Kommission Profi-Schule. Die restlichen Vorstandsmitglieder sowie die beiden Rechnungsprüfer werden bei der DSLV-Mitgliederversammlung gewählt, die am selben Tag ab 13:00 Uhr ebenfalls im Kurhaus Grainau stattfindet.
Alle Infos zur DSLV-Mitgliederversammlung:
| Datum: | 17.10.2026 |
| Uhrzeit: | 10:30 bis 12:30 Uhr |
| Ort: | Kurhaus Grainau Parkweg 8 82491 Grainau |
Bitte beachten: Anmeldung bis 04.10.2026
Damit wir den gesamten Ablauf entsprechend vorbereiten können, bitten wir die Verbandsmitglieder, die ab der DSLV-Versammlung am 17.10.2026 teilnehmen möchten, sich bis zum 04.10.2026 anzumelden.
Dies ist über verschiedene Wege möglich:
Sende uns eine E-Mail
Melde dich telefonisch bei uns
08821/73214-25
Schreib uns per Post
Deutscher Skilehrerverband e.V.
An der Kandahar 11
82491 Grainau
Tagesordnung:
| TOP 1 | Begrüßung |
| TOP 2 | Bericht Vorstand/ Schneesportschulen mit Aussprache |
| TOP 3 | Wahl Vorstand/ Schneesportschulen |
| TOP 4 | Wahl Kommission Profi-Schule |
| TOP 5 | Verschiedenes |
Hinweise auf einen Blick
Hinweise zum Wahlrecht bei der Schulleiterversammlung
Die Leiter der Ski-, Skilanglauf und Snowboardschulen gemäß Satzung § 4 Ziffer 2 Buchstabe a. haben aktives und passives Wahlrecht. Die Leiter der Telemark- und Skilanglaufschulen gemäß Satzung § 4 Ziffer 2 Buchstabe b. haben ein aktives Wahlrecht. Näheres regelt die Versammlungs- und Wahlordnung für die Mitgliederversammlung.
Hinweise zum Wahlverfahren bei der Schulleiterversammlung
Die Wahlen erfolgen durch die anwesenden, wahlberechtigten Mitglieder in der Versammlung schriftlich oder durch Briefwahl. Gewählt werden der Vorstand/Schneesportschulen sowie die vier Mitglieder der Kommission Profi-Schule. Sofern bei Wahlen von Organmitgliedern mehrere Kandidaten (zwei oder mehr) gleichzeitig antreten, ist eine relative Mehrheit erforderlich. Dies ist bei der Wahl zum Vorstand/Schneesportschulen der Fall. Es ist also die Person gewählt, welche die meisten gültigen Stimmen erhält. Sofern sich nur ein Kandidat bzw. eine Kandidatin um eine Position bewirbt, muss dieser bzw. diese mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten, um gewählt zu sein. Dies ist bei jedem einzelnen der 4 Mitglieder der Kommission Profi-Schule der Fall.
Briefwahlunterlagen anfordern
Für die Wahlen im Rahmen der Schulleiterversammlung können Wahlberechtigte (Leiterin/Leiter der Ski-, Skilanglauf- und Snowboardschulen), die am 17.10.2026 nicht persönlich erscheinen können, die Briefwahlunterlagen im DSLV-Ausbildungszentrum per Mail an wolf@skilehrerverband.de oder telefonisch unter 08821/73214-25 beantragen. Um eine rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen zu ermöglichen, empfehlen wir, diese bis spätestens 30.09.2026 im DSLV-Ausbildungszentrum anzufordern.
Abgabe der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens einen Tag vor der Mitgliederversammlung, also bis
16.10.2026 um 24 Uhr, im DSLV-Ausbildungszentrum eingegangen sein.
Die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen kann auf dem Postweg an den Deutschen Skilehrerverband e.V. in Grainau erfolgen oder persönlich im Ausbildungszentrum.
Eine Rücksendung per Mail ist ausgeschlossen.
Alle erforderlichen Informationen zum Verfahren erhalten die wahl-berechtigten Mitglieder mit dem
Wahlschein und dem Stimmzettel.