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Common Training Tests (CTT)

Gemeinsame Tests für die gegenseitige Anerkennung der professionellen Skilehrer innerhalb von Europa. Die Europäische Kommission am 14.03.2019 in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/907 die gemeinsamen Tests „Technical Test“ (früher: Eurotest) und „Safety Test“ (früher: Euro-Sicherheitstest) für die Berufsskilehrer angenommen, um die automatische Anerkennung ihrer Qualifikationen zu ermöglichen. Die Kommission hat somit zum ersten Mal die Gelegenheit der überarbeiteten Richtlinie über Berufsqualifikationen (2015) genutzt und mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessengruppen zusammengearbeitet, um den Zugang professioneller Skilehrer zu Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und gleichzeitig das hohe Niveau an technischer Kompetenz und an Kenntnissen über die erforderlichen Sicherheits- und Umweltfragen zu gewährleisten. Der Deutsche Skilehrerverband war in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München von Anfang an mit dabei und konnte in der EU seine Position vertreten und maßgeblich dazu beitragen, das gemeinsame Ziel der wichtigsten Berufsskilehrerverbände in Europa auch zu erreichen.

Die gemeinsamen Tests harmonisieren die nationalen Vorschriften nicht und sind daher für die Mitgliedstaaten freiwillig. Sie bieten Skilehrern, die die Prüfung zum Berufsskilehrer in einem Land bestanden haben, die Möglichkeit, ihren Beruf in einem anderen, betroffenen Mitgliedsstaat unter den gleichen Bedingungen auszuüben wie die Inhaber einer in diesem Mitgliedstaat erworbenen beruflichen Qualifikation.  Alle EU-Bürger und somit nicht nur diejenigen aus Mitgliedstaaten, die den Skilehrerberuf regulieren, die eine im Anhang 1 der Delegierten Verordnung aufgeführte Qualifikation besitzen oder sich in der Ausbildung befinden (jeder Mitgliedstaat hat die entsprechende Qualifikation und diee ausstellende Institution eindeutig benannt), sind berechtigt, am Technical Test und am Safety Test teilzunehmen. Nachdem ein Kandidat die Tests bestanden hat, sollte jeder Mitgliedstaat anerkennen, dass der erfolgreiche Abschluss ihm den Zugang zu den beruflichen Tätigkeiten als Skilehrer unter den gleichen Bedingungen ermöglicht wie den Inhabern von in diesem Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikationen.

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/907 DER KOMMISSION vom 14. März 2019 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrer gemäß Artikel 49b der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.